Betrieblicher Datenschutz

Betrieblicher Datenschutz

Aufgabe und Ziel des Datenschutzes ist der verfassungsgemäße Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger und die Vermeidung von Nachteilen einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung. Die wesentliche Rechtsgrundlage hierfür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem BDSG (neu) 2018, die den Zweck verfolgt, die Erreichung der bereits genannten Aufgaben und Ziele des Datenschutzes sicherzustellen.
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich Datenschutz sind wir in der Lage, Ihnen in Bereich Datenschutz eine den notwendigen Erfordernissen entsprechende und kompetente Beratung sowie deren Umsetzung anzubieten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
  • Erstellung von Ist-Analysen
  • Entwicklung von Handlungskonzepten
  • Betreuung und Umsetzung der festgelegten Datenschutzstrategie
  • Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Durchführung und Dokumentation von Datenschutzaudits
  • Fortlaufende Betreuung des Unternehmens
  • Mitarbeiterschulungen
  • Vertretung des Unternehmens nach außen im Bereich Datenschutz